Ehrungsordnung TSV Oberndorf 1924 e.V.

§ 1 Grundsätze

1. Der TSV Oberndorf 1924 e.V. würdigt sowohl Verdienste als auch langjährige Mitgliedschaften seiner Mitglieder und ihm nahe stehende Persönlichkeiten durch besondere Ehrung.

 

§ 2 Ehrungen

Ehrungen erfolgen durch Verleihung

1. Der Ehrennadel in Bronze

2. Der Ehrennadel in Silber

3. Der Erhrennadel in Gold

4. Der Ehrenmitgliedschaft

 

§ 3 Voraussetzungen der Ehrungen

Voraussetzungen der Ehrungen sind für:

1. Die Ehrennadel in Bronze: mindestens 5 Jahre ein Amt im Verein oder die 20 jährige Mitgliedschaft

2. Die Ehrennadel in Silber: mindestens 8 Jahre ein Amt im Verein oder die 30 jährige Mitgliedschaft

3. Die Ehrennadel in Gold: mindestens 10 Jahre ein Amt im Verein oder die 40 jährige Mitgliedschaft

4. Die Ehrenmitgliedschaft: mindestens 15 Jahre eine besonders erfolgreiche Amtstätigkeit im Verein und ein mindestens 20 jährige Mitgliedschaft

Eine höhere Ehrung setzt in der Regel die niedrigere Stufe voraus Ausnahmsweise können Ehrungen auch Persönlichkeiten verliehen werden, die sich um die Förderung und die Bestrebungen des Vereins außerordentliche Verdienste erworben haben. Die Anrechenbarkeit für Ehrungen gilt ab dem 16. Lebensjahr.

 

§ 4 Antragsverfahren

Antragsberechtigt für Ehrungen sind:

• Der Hauptausschuss

• Der Vorstand

• Die Abteilungsleitungen

Ehrungsanträge sind auf dem offiziellen Formular des Vereins mit Begründung mindestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Ehrungstermin beim 1. Vorsitzenden einzureichen.

 

§ 5 Zuständigkeit

Zuständig für die Entscheidung über die Ehrung ist der Vorstand des Vereins

 

§ 6 Verleihung der Ehrung

Ehrungen sollen nach Möglichkeit im Rahmen der ordentlichen Mitgliederversammlung oder in einem anderen würdigen Rahmen verliehen werden.

 

§ 7 Erfassung

Über die Verleihung der Ehrung wird ein einfaches Besitzzeugnis ausgestellt und der zu ehrenden Person übergeben. Ausgesprochene Ehrungen sind vom Schriftführer zu erfassen und in einer Ehrungsliste aufzunehmen.

 

§ 8 Inkrafttreten

Die Ehrungsordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.

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